Vereinbarung sowie Geschäftsordnung zwischen GES und EAC
Dies muss über unseren Partner für die Überprüfung der Compliance-Konformität, ExhibitorInsurance.com, innerhalb von The Gateway bestätigt und akzeptiert werden.
Der Dritte oder vom Aussteller beauftragte Dienstleister (zusammenfassend als „EAC“ bezeichnet), der von einem Aussteller damit beauftragt wurde, bestimmte Dienstleistungen für den Aussteller auf der Messe (oder Veranstaltung) zu erbringen, für die sich der EAC anmeldet. Als Gegenleistung dafür, dass der Messeveranstalter und Global Experience Specialists, LLC (GES) dem EAC gestatten, diese Dienstleistungen auf der Messe zu erbringen, vereinbaren der EAC und GES hiermit Folgendes.
- EAC verpflichtet sich, alle in diesem Dokument sowie im Aussteller-Kit/Servicehandbuch dargelegten Regeln und Vorschriften der Messe, einschließlich aller gewerkschaftlichen Regeln und Vorschriften, einzuhalten und die Haftung für fahrlässige Handlungen zu übernehmen.
- EAC verpflichtet sich, alle Vorschriften und Bestimmungen des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungsleitung und/oder des offiziellen Dienstleisters zu prüfen und einzuhalten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu einer Verzögerung oder zur Beendigung Ihres Rechts auf Fortsetzung der Arbeit führen, sofern der Mangel nicht behoben werden kann.
- Die EAC weist darauf hin, dass das Messegelände, das Dock und die umliegenden Bereiche aktive Baustellen sind und dass sich die EAC, ihre Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter dort auf eigene Gefahr aufhalten. Der Zutritt zum Dockbereich ist untersagt.
- EAC muss vor Arbeitsbeginn über alle von den staatlichen und städtischen Behörden sowie der Leitung der Kongressanlage geforderten Gewerbescheine und Genehmigungen verfügen. Eine vom Versicherungsmakler von EAC ausgestellte Versicherungsbescheinigung, in der GES als Mitversicherter mit angemessenen Deckungssummen aufgeführt ist, muss dem Partner von GES über „The Gateway“, betrieben von ESCA, mindestens 30 Tage vor dem ersten Einzugstermin vorgelegt werden .
- Die Bestätigung dieser Regeln und Vorschriften zwischen GES und EAC muss von einem bevollmächtigten Vertreter von EAC vor Ablauf der oben genannten Frist erfolgen.
- Sollte die EAC die in den vorstehenden Absätzen 4 und 5 geforderten Unterlagen nicht vorlegen, ist der Aussteller verpflichtet, für diese Dienstleistungen die Dienste von GES zu den im Aussteller-Kit/Dienstleistungshandbuch festgelegten geltenden Tarifen in Anspruch zu nehmen.
- EAC hat auf Verlangen gegenüber Global Experience Specialists, LLC (GES) nachzuweisen, dass es über gültige und aktuelle Arbeitsverträge verfügt, und muss alle Arbeitsvereinbarungen und -praktiken einhalten. EAC darf keine Handlungen begehen oder von seinen Beschäftigten begangen lassen, die zu Arbeitsniederlegungen, Streiks oder Arbeitskonflikten führen könnten.
Um Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, muss die EAC, sofern in der Stadt/dem Bundesstaat, in der/dem die Veranstaltung stattfindet, erforderlich, Mitglied der entsprechenden Gewerkschaften sein. - Die EAC trägt alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit ihrem Betrieb, einschließlich Überstundenzuschlägen für Standbetreuer, der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Ausstellungsfläche usw. Gegebenenfalls wird eine Mindestarbeitsgebühr von einer Stunde zum geltenden Tageslohnsatz für Standbetreuer pro Gewerkschaft entweder der EAC oder dem Aussteller in Rechnung gestellt, je nach der mit GES getroffenen Abrechnungsvereinbarung. (Berechnet auf Basis der EAC, nicht der Anzahl der Stände)
- Die Messegänge und öffentlichen Bereiche sind nicht Teil der Ausstellungsfläche des Ausstellers. Daher ist die EAC verpflichtet, alle Aktivitäten auf die Ausstellungsfläche des Ausstellers zu beschränken, der einen gültigen Auftrag für Dienstleistungen erteilt hat. Dem Aussteller können Kosten für den Transport seines Eigentums in Rechnung gestellt werden, wenn die EAC ihre Tätigkeiten nicht auf die Grenzen des Standes beschränkt. Es werden keine Service-Schalter, Lagerbereiche oder andere Arbeitseinrichtungen im Gebäude eingerichtet. Die Messegänge und öffentlichen Bereiche sind nicht Teil der Standfläche des Ausstellers und müssen jederzeit frei gehalten werden.
- Während der Messezeiten haben nur EAC-Mitarbeiter mit Ausstellerausweisen Zutritt zur Ausstellungsfläche. Ohne den von der ausstellenden Firma ausgestellten, ordnungsgemäßen Ausstellerausweis ist EAC-Mitarbeitern der Zutritt zur Ausstellungsfläche während der Messezeiten untersagt. EAC muss der Messeleitung und GES die Namen aller Mitarbeiter vor Ort mitteilen, die auf der Ausstellungsfläche tätig sein werden, und sicherstellen, dass diese über Ausweise verfügen und diese gemäß den Vorgaben der Messeleitung jederzeit tragen.
- EAC hat über „The Gateway“ – eine von ESCA betriebene Plattform – und in Zusammenarbeit mit ExhibitorInsurance.com Versicherungsnachweise hochgeladen, die den von der Messeleitung, dem Veranstaltungsort und GES festgelegten Anforderungen entsprechen .
- EAC verpflichtet sich, die Messeleitung, die Veranstaltungsstätte, ESCA und Global Experience Specialists, LLC (GES) von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus den Tätigkeiten von EAC, einschließlich der Beaufsichtigung des von GES bereitgestellten Personals, ergeben. EAC verpflichtet sich ferner, GES alle Anwaltskosten und Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit jeglichen Ansprüchen, Klagen und Gegenklagen entstehen, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch EAC ergeben.
- Die Kundenwerbung auf dem Messegelände ist strengstens untersagt. Sollte EAC versuchen, Dienstleistungen anzubieten, die einer anderen Partei als „exklusiv“ vorbehalten sind, oder sollte festgestellt werden, dass das Unternehmen auf dem Messegelände Kunden wirbt – einschließlich der Verteilung von offizieller Unternehmensliteratur – oder sich anderweitig nicht an die Regeln hält, kann das Unternehmen vom Messegelände verwiesen werden, und der Aussteller darf dieses Unternehmen für den Rest der Veranstaltung nicht mehr in Anspruch nehmen.
- EAC/Aussteller dürfen keine Fracht von einem Stand zu einem anderen Stand oder in Tagungsräume transportieren. Global Experience Specialists, LLC (GES) muss das Personal bereitstellen.
- Die EAC muss alle ihre Aktivitäten mit Global Experience Specialists, LLC (GES) abstimmen.
- Der Aussteller oder sein EAC sollte die benötigten Dienstleistungen bei GES und der Messehalle im Voraus bestellen. Die Bestellung von Arbeitskräften oder Dienstleistungen vor Ort (die die Auftragnehmer möglicherweise nicht sofort bereitstellen können) kann den Aufbau Ihres Standes verzögern oder dazu führen, dass Sie Überstunden leisten müssen.
- Der Aussteller oder sein EAC sollte Maßnahmen zum Schutz des Ausstellers und der Produkte des EAC am Stand ergreifen, indem er für Standbewachung und/oder Schutzgitter sorgt. GES übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die unbeaufsichtigt auf der Ausstellungsfläche zurückgelassen werden.
- Die EAC weist darauf hin, dass GES keine Haftung für Gegenstände übernimmt, die in leeren Behältern gelagert werden. Bitte lagern Sie keine leeren Kartons in leeren Kisten. Kartons werden vor den Kisten aus dem Lager zurückgegeben, damit die Aussteller mit dem Verpacken ihrer Produkte beginnen können.
- Der EAC/Aussteller verpflichtet sich, die als „No Freight Aisles“ gekennzeichneten Gänge jederzeit frei zu halten. Sollte GES Material, das sich in einem eindeutig als „No Freight Aisle“ gekennzeichneten Gang befindet, umräumen müssen, werden dem Aussteller oder dem EAC – je nach den mit GES getroffenen Abrechnungsvereinbarungen – mindestens eine Stunde für die Anmietung eines Gabelstaplers und die Arbeitskosten in Rechnung gestellt.
- EAC/der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Frachtrechnungen für den Warenversand rechtzeitig am Service Desk eingereicht werden. Das Zurückhalten von Frachtrechnungen bis zum späten Nachmittag oder die Einreichung einer großen Anzahl von Frachtrechnungen auf einmal bei der GES Exhibitor Success Central kann die Planung der Lkw-Transporte verzögern und in der Folge dazu führen, dass Ihre Verladung in die Überstundenzeit rutscht.
- Ziehen Sie beim Abbau alle beweglichen Elemente von den Teppichkanten im Gang zurück. Elektronikgeräte, Schaufensterpuppen usw. sollten in der Mitte des Standes platziert werden.
- Achten Sie auf den Fahrzeugverkehr innerhalb und außerhalb der Anlage. Alle Besucher sollten ihre Umgebung im Blick behalten, und jeder Einzelne ist für seine eigene Sicherheit auf Parkplätzen, Zufahrten, Zugangswegen und in Bereichen außerhalb der Ausstellungshallen selbst verantwortlich.
- Beschriften Sie leere Kartons und Kisten für die Lagerung, sobald sie bereitstehen. Das Zurückhalten von „Leergut“ führt nur zu einer zusätzlichen Überlastung der Gänge.
- Für Dienstleistungen wie Elektro-, Sanitär-, Telefon-, Reinigungs- und Transportarbeiten werden ausschließlich die offiziellen Dienstleister zugelassen. Diese Regelung ist aufgrund von Zulassungs- und Versicherungsvorschriften sowie aufgrund von Arbeiten an Geräten und Einrichtungen erforderlich, die nicht im Eigentum des Ausstellers stehen. Aussteller dürfen nur Materialien und Geräte bereitstellen, die sich in ihrem Eigentum befinden, und diese dürfen ausschließlich auf ihrem Ausstellungsbereich verwendet werden.
- In den meisten Einrichtungen ist das Rauchen verboten. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet.
- Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Nevada.
Die vorstehende Vereinbarung sowie die Regeln und Vorschriften zwischen GES und EAC können nach alleinigem Ermessen von GES ohne vorherige Ankündigung gegenüber den Parteien geändert werden.
Die oben genannten EAC-Regeln und -Bestimmungen müssen über unseren Partner für die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften, ExhibitorInsurance.com, innerhalb von The Gateway bestätigt und akzeptiert werden.
