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Einen Anspruch anmelden

Wenn Sie während Ihrer Teilnahme an einer GES-Veranstaltung einen Verlust, einen Schaden oder eine Fehlmenge erlitten haben und einen Anspruch geltend machen möchten, sind Sie hier an der richtigen Stelle. Wir entschuldigen uns für etwaige unangenehme Erfahrungen, die wir Ihnen möglicherweise bereitet haben. Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GES festgelegt, ist die Haftung jedoch beschränkt (siehe Link unten). Wenn Sie die Bedingungen geprüft haben, können Sie erwägen, einen Anspruch im Rahmen Ihrer Sachversicherung geltend zu machen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Anspruch gegenüber GES gerechtfertigt ist, wählen Sie bitte die entsprechende Anspruchskategorie aus und folgen Sie dem benutzerfreundlichen Einreichungsverfahren. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit der GES-Schadensnummer. Wir schätzen Ihre Zusammenarbeit sehr und danken Ihnen für Ihre Geduld, während der Anspruch geprüft wird.