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GES-Dienstleistungsbedingungen

Diese Dienstleistungsbedingungen ("Bedingungen") legen die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Global Experience Specialists, LLC (GES) für den in einem Angebot (wie unten definiert) aufgeführten Kunden ("Kunde") fest.

  1. Umfang: Der Kunde hat GES gebeten, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen (zusammenfassend als "Dienstleistungen" bezeichnet) zu liefern, die in einem Angebot (das "Angebot") näher beschrieben sind. Die Dienstleistungen umfassen unter anderem die Bereitstellung von Ausrüstung und Arbeitskräften für alle Materialhandhabungsdienste, Elektro- und Sanitärinstallationen, Reinigung, Aufhängung von Schildern, Arbeitskräfte und Vermietung von mechanischer Ausrüstung, Standard- und Spezialmöbel, Teppiche und Bodenbeläge, Inszenierung, Vermietung von Ausstellungsstücken, Montage- und Demontagearbeiten, Transport, Beschilderung, Banner und Grafiken.
  2. Änderungen des Umfangs: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er zwar Änderungen des Umfangs, der Art und der Spezifikationen dieser Dienstleistungen verlangen kann, die hierin enthaltenen Preise von GES jedoch auf dem zuvor festgelegten Umfang beruhen. Dementsprechend kann jede vom Kunden gewünschte oder geforderte Änderung zu Preiserhöhungen führen. Um eine Angleichung der Preise und Rechnungen zu gewährleisten, ist GES nicht verpflichtet, zusätzliche oder andere Dienstleistungen zu erbringen, es sei denn, GES und der Auftraggeber einigen sich ausdrücklich mittels eines schriftlichen Änderungsauftrags ("Änderungsauftrag") auf den zusätzlichen Umfang und die geänderte Preisgestaltung, einschließlich der Kosten, die mit der Ausführung dieser Arbeiten in einem beschleunigten Verfahren verbunden sind.
  3. Laufzeit: Die Laufzeit richtet sich nach den Angaben im Angebot. Wenn eine der Parteien eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder einem Vorschlag nicht erfüllt oder einhält, einschließlich der Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen eines Vorschlags zu leisten, und dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behoben wird, hat die Partei, die den Verstoß nicht begangen hat, das Recht, ohne Verzicht auf ein anderweitig verfügbares Recht oder Rechtsmittel, die Erfüllung einzustellen, bis der Verstoß behoben ist, oder den betreffenden Vorschlag zu kündigen. Ungeachtet der Beendigung dieser Bedingungen oder eines Vorschlags bleiben die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Parteien, die nach dem Inhalt der Bestimmung auch nach der Beendigung gelten oder zur Durchsetzung eines Rechts erforderlich sind, auch nach der Beendigung bestehen.
  4. Versicherung: GES IST KEINE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT UND BIETET AUCH KEINE VERSICHERUNGEN AN. Es ist die Pflicht des Kunden, dafür zu sorgen, dass alle Waren jederzeit versichert sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Verlust oder Diebstahl von Waren während der Lagerung, des Transports zu und von einer Veranstaltung oder während des Aufenthalts auf der Veranstaltungsfläche. GES empfiehlt dem Kunden, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
  5. Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen sind in dem Angebot näher beschrieben. Wenn eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei GES eingeht, wird auf alle ausstehenden Beträge eine Verzugsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Die Zahlung kann entweder per Firmenscheck oder per Überweisung erfolgen. Der Kunde ist für alle von seiner Bank erhobenen Gebühren verantwortlich. Die Zahlung muss in der Währung des Ortes erfolgen, an dem die Dienstleistungen erbracht werden.
  6. Personenbezogene Daten: Die Parteien können personenbezogene Daten von Einzelpersonen in Verbindung mit dem Vorschlag oder der Erfüllung dieser Bedingungen austauschen ("personenbezogene Daten"). Jede Partei versichert, dass sie: (i) über eine rechtmäßige Grundlage für die Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Bedingungen verfügt; (ii) die erhaltenen personenbezogenen Daten nur wie in diesen Bedingungen dargelegt oder für die Zwecke der Geschäftsbeziehung der Parteien verwendet; und (iii) die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzstandards und Datenschutzgesetzen schützt.
  7. Vertraulichkeit: Alle vom GES dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Tarifinformationen dürfen nicht veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Falls der Auftraggeber die Tarife verbreitet oder anderweitig offenlegt, ist GES berechtigt, das Angebot ohne Vorankündigung sofort zu beenden.
  8. Unverschuldete Verzögerung oder Nichterfüllung: GES haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungsbedingungen, Handlungen oder Versäumnisse des Auftraggebers, des Versenders oder des Eigentümers der Waren, durch die Beschaffenheit der Waren, durch Staatsfeinde, Behörden, Arbeitskämpfe, terroristische oder kriegerische Handlungen entstehen.
  9. Verschiebung/Kündigung: Die Parteien beabsichtigen, daß diese Bedingungen und das Angebot verbindlich und nicht stornierbar sind; sollte jedoch eine Situation eintreten, in der der Auftraggeber ein Angebot aus irgendeinem Grund verschiebt oder storniert, so hat der Auftraggeber GES für alle erbrachten Dienstleistungen und alle bis zum Datum des Inkrafttretens der Verschiebung oder Stornierung entstandenen Kosten zu bezahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Verpflichtungen gegenüber Dritten, die GES aufgrund des Angebots eingegangen ist.
  10. Unabhängiger Auftragnehmer: Die Parteien sind und handeln als unabhängige Auftragnehmer und unter keinen Umständen dürfen diese Bedingungen oder das Angebot als Agentur, Partnerschaft, Joint Venture oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien ausgelegt werden. Nichts in diesen Bedingungen ist so zu verstehen, dass eine der Parteien das Recht oder die Befugnis erhält, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.
  11. Versprechen zum Schutz: Jede Partei stellt die andere Partei von allen Haftungsansprüchen, Urteilen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, frei, die auf Körperverletzungen oder Sachschäden zurückzuführen sind, die durch ihre eigene Fahrlässigkeit oder ihr Fehlverhalten entstanden sind, mit Ausnahme solcher Verluste, die auf Unfälle oder Ereignisse zurückzuführen sind, die von Dritten verursacht wurden, die nicht unter der direkten Kontrolle von GES oder dem Auftraggeber stehen. Die entschädigte Partei benachrichtigt die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den Eingang eines unter diesen Abschnitt fallenden Anspruchs und ermächtigt die entschädigende Partei, die Verteidigung und Beilegung zu kontrollieren.
  12. Beschränkte Haftung: GES haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für entgangenen Gewinn oder für zufällige, besondere oder Folgeschäden aufgrund seiner Handlungen oder Unterlassungen, unabhängig davon, ob er über die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit solcher Schäden informiert war oder nicht. Keine Partei kann einen Anspruch im Zusammenhang mit diesen Bedingungen geltend machen, es sei denn, sie hat die andere Partei innerhalb eines (1) Jahres, nachdem sie von den Tatsachen, die einen solchen Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder bei vernünftiger Betrachtungsweise hätte erlangen müssen, schriftlich über den Anspruch informiert.
  13. Bekanntmachungen: Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie persönlich übergeben oder per Kurierdienst an die im Angebot genannten Anschriften der Parteien gesandt werden.
  14. Sonstiges: Im Falle eines Rechtsstreits zwischen den Parteien werden diese Bedingungen weder zu Gunsten noch zu Ungunsten einer der Parteien ausgelegt, sondern in einer Weise, die der Absicht der Parteien entspricht, wie sie hierin zum Ausdruck kommt. Sofern nicht anders angegeben, sind mit "Tagen" Kalendertage gemeint. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vorschlags nach geltendem Recht für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen, und die ungültige Bestimmung gilt als in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um sie gültig und durchsetzbar zu machen, oder, falls eine solche Bestimmung nicht geändert werden kann, gilt sie als aus diesen Bedingungen gestrichen. Diese Bedingungen sind für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen verbindlich und kommen ihnen zugute. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen dar. Diese Bedingungen können nur durch eine ausdrückliche schriftliche Änderung in einem separaten, von beiden Parteien unterzeichneten Dokument geändert werden.